Definition & Bedeutung | Deutsch Wort ERBRECHT
ERBRECHT
Definitionen von ERBRECHT
- 3. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv des Verbs erbrechen
- 3. Person Plural Imperativ Präsens Aktiv des Verbs erbrechen
- Gesamtheit der rechtlichen Regelungen eines Staates für das Erben und Vererben
- nach dem Tod einer Person bestehender Anspruch auf eine Erbschaft
Anzahl der Buchstaben
8
Ist Palindrom
Nein
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