Definition, Bedeutung & Synonyme | Deutsch Wort RECHTSGELEHRTE
RECHTSGELEHRTE
Definitionen von RECHTSGELEHRTE
- Nominativ Singular der schwachen Deklination des Substantivs Rechtsgelehrter
- Nominativ Plural der starken Deklination des Substantivs Rechtsgelehrter
- Akkusativ Plural der starken Deklination des Substantivs Rechtsgelehrter
Anzahl der Buchstaben
14
Ist Palindrom
Nein
Suche nach RECHTSGELEHRTE mit:
Die Seitenvorbereitung dauerte: 255,71 ms.