Definition & Bedeutung | Deutsch Wort ANGEKLAGTE


ANGEKLAGTE

Definitionen von ANGEKLAGTE

  1. deutsches Recht: eine weibliche Person, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO)
  2. Nominativ Plural der starken Flexion des Substantivs Angeklagter
  3. Akkusativ Plural der starken Flexion des Substantivs Angeklagter
  4. Nominativ Singular der schwachen Flexion des Substantivs Angeklagter
  5. Nominativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
  6. Akkusativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
  7. Nominativ Plural alle Genera der starken Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
  8. Akkusativ Plural alle Genera der starken Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
  9. Nominativ Singular alle Genera der schwachen Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
  10. Akkusativ Singular Femininum der schwachen Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
  11. Akkusativ Singular Neutrum der schwachen Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
  12. Nominativ Singular Femininum der gemischten Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
  13. Akkusativ Singular Femininum der gemischten Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt

Anzahl der Buchstaben

10

Ist Palindrom

Nein

13
AG
AN
GE
KL
LA
LAG

5

2

13

391
AA
AAK
AAL
AG
AGA



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