Definition & Bedeutung | Deutsch Wort ANGEKLAGTER
ANGEKLAGTER
Definitionen von ANGEKLAGTER
- deutsches Strafprozessrecht: eine Person, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO)
- Nominativ Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
- Genitiv Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
- Dativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
- Genitiv Plural alle Genera der starken Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
- Nominativ Singular Maskulinum der gemischten Deklination des Positivs des Adjektivs angeklagt
Anzahl der Buchstaben
11
Ist Palindrom
Nein
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